Verbraucherzentrale über Restzahlung für Urlaube
22.07.2020
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat einen Tipp für das Herauszögern der Restzahlung bei gebuchten Urlauben. Viele Urlauber fragen sich in diesen Zeiten, ob sie jetzt die fällige Restzahlung für ihren gebuchten Pauschalreise vornehmen sollten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachen rät zu der sogenannte „Unsicherheits-Einrede“. Durch diese kann versucht werden, das Herauszögern der Restzahlung geltend zu machen.
Auch die Verbraucherzentrale Thüringen rät zu diesem einfachen Schritt. „Die letzte Rate wird in der Regel vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bis zu diesem Zeitraum sollten Verbraucher warten, und prüfen wie sich die Lage im Urlaubsland oder in der Region im Inland entwickelt“, sagt der Jurist Ralf Reichertz, Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Über diesen Link kann man den Musterbrief zur Unsicherheits-Einrede herunterladen.
Fotonachweis: Shutterstock 573406585